Landstände des Herzogtums Pfalz-Neuburg

Weitere Angaben

Die ständische Vertretung (Ständekorporation) im Herzogtum Pfalz-Neuburg aus Mitgliedern des Adels, des Klerus und der Städte nahm deren Interessen gegenüber dem Fürsten, u. a. durch das Recht auf Steuerbewilligung, wahr.

Vorkommen im Text

  • München 1613, fol. 108v: [...] mahlten Altar mit silber gezieret. / 9. Wegen der Newburgischen Landschafft, Christoff / Gribel commissarius, [...]
  • Neuburg 1613, fol. 353v: [...] rstlich Pfaltzgräfischen, auch gemai- / ner löblichen Neuburgischen Landschafft Rath vnd / Commissario et cetera [...]
  • Neuburg 1614, fol. 157r: [...] , wan / gleich seine Herrn brüdere vnd die landschafft / es mit Jhm hielten, genug zu schaffen finden / wurden) so verhofft man, es werde in / [...]
  • Neuburg 1614, fol. 163v: [...] Vice Cantzler, den / von Stainach, vnd der Landschafft commissarium / gesetzt, An den andern tisch oben an, setze- [...]

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