Wilhelm Bühler

Wirkungsdaten: zwischen ca. 1593 und 1615

Andere Namen

  • Wilhelm Pühler
  • Wilhelm Bichler
  • Jakob Bühler

Externe Ressourcen

Weitere Angaben

Wilhelm (bei Hainhofer Cod. Guelf. 23.3 Aug. 2° fälschlich Jakob) Bühler war herzoglicher Kammerdiener und Musiker unter Herzog Maximilian I. von Bayern.

Kommentar

Hainhofer dürfte sich hier versehen haben, was auch die Angaben in der übrigen Textüberlieferung bestätigen, in denen er „Wilhelm“ anstelle von „Jakob“ verzeichnet ist. Ein „Jakob“ ist jedenfalls zu dieser Zeit nicht in den Bestallungslisten zu finden. Sowohl in der Hofzahlamtsrechnung 1612 als auch in der Bestallungsliste von 1615 taucht hingegen ein „Wilhelm Pühler“ als Kammerdiener auf, der sich „auch bej der Music gebrauchen lest“ (Föringer 1871, S. 247). Er war bereits 1593/1595 Organist in der Kapelle Orlando di Lassos. Bei UB München 2° Cod. Ms. 403, fol. 87r wurde Jacob zu Wilhelm korrigert. In seinem Schreiben an Herzog Philipp II. von Pommern-Stettin vom 1. Juni 1611 nennt ihn Hainhofer wieder Jacob Bühler (vgl. HAB Cod. Guelf. 17.25 Aug 4°, fol. 51v).

Konfession

  • keine Angabe

Vorkommen im Text

  • Eichstätt 1611, fol. 39v: Kommentartext
  • München 1611, fol. 118r: [...] / angesagt, da sie mich für selben abent li- / centijert, vnd das der kunst Cammerer mir ab- / zuwartten beuelch Habe, g [...]
  • München 1611, fol. 158v: [...] Jacob [...]
  • München 1611, fol. 158v: [...] / Der Kunst Cammerer haist Jacob Bühler, vnd hat ge- / nug zu schaffen, das er ain ding sauber vnderhalte. / Weil etlich ding auß der [...]
  • München 1611, fol. 158v: [...] mir erlaubt, / so lang vnd so offt darinen zu sein, alß ich wölle, / vnd dem Bühler die stunden verordnet, wann / er mir aufwartten solle, bin also dreÿmal / nacheinander darin gewesen. aber alles mit- [...]
  • München 1611, fol. 158v: [...] oder 3 tag; sondern souil, vnd noch mehr mo- / nat lenger darzue. vnd hab Jch dem kunst Cam- / merer (welcher anfangs sich beschwerte, das er / mir allain so offt aufwartten, vnd alles so ge- / nahe zaigen solle) gar vil dings, so er nicht [...]

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