Hans Starnberger

✝ zwischen 1587 und 1594

Anderer Name

Hans Sterenberger

Externe Ressourcen

Weitere Angaben

Hans Starnberger war Mitglied des Äußeren Rates (vgl. Häuserbuch 1958–1977, Bd. , S. 282).

Kommentar

Der Handelsmann Hans Starnberger war mit einer Frau des Namens Justina verheiratet (vgl. Häuserbuch 1958–1977, Bd. 5, S. 282 u. A.) und hatte mit dieser auch ein erbberechtigtes Kind (vgl. Häuserbuch 1958–1977, Bd. 4, S. 424), bevor er die Ehe mit der aus einer Gastwirtefamilie stammenden Rosina Hörtnit einging, aus der, wie Hainhofer betont, Maria Hafner als einziges Kind hervorging (München 1603, fol. 145r). Über seine Rolle als Mitglied des Äußeren Rates ist nichts bekannt. Erlangt haben dürfte er diese Position durch seine Beziehung zum Schloss Starnberg. Dessen Pfleger konnten durch eine von Wilhelm IV. von Bayern (1493–1550) 1511/1512 verabschiedete Hofratsordnung als zusätzliche Räte durch den Hofrichter berufen werden (vgl. Heydenreuther 1981, S. 17). Wilhelm IV. hatte ebenfalls das Schloss Starnberg 1541 in neuer Größe erbauen lassen (vgl. Wolf 1843, S. 57). Im Zuge der Hofratsreform 1597 durch Herzog Maximilian verloren die Räte von Haus aus jedoch gegenüber den inzwischen personell gut ausgestatteten Zentralbehörden an Bedeutung (vgl. Heydenreuther 1981, S. 99). Als Nachfolger von Hans Starnberger in der Funktion als Pfleger von Starnberg fungierte von 1598 bis 1624 dann kein Träger dieses Namens, sondern Hans Albrecht Dichtl von und zu Tutzing und Fußberg (vgl. Heydenreuther 1981, S. 319). Die Angabe, dass die Starnberger von altem Adel seien (vgl. Wolf 1843, S. 56), lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen.

Konfession

  • katholisch

Vorkommen im Text

  • München 1603, fol. 145r: [...] 2000 / verkaufft, ist weit ain mehrers wehrt, / der frawen erster man hat hans Steren- / berger gehaissen, Von selbigem hats ain Aini- / ge dochter, welche 12000 [...]

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