Muff der Herzogin Sophia von Pommern-Stettin

Kategorien

Datierung

1611

Material/Technik

Textilien

Weitere Angaben

Nachdem Hainhofer in einem Schreiben vom 16./26. Januar 1611 den gerade zum Neujahrstag als erstes Hauptwerk seiner Augsburger Kunstprodukion nach Stettin gelieferten Silbernen Nähkorb angeführt und verschiedene damit mögliche Textilarbeiten erläutert hatte, unterbreitete er Herzog Philipp II. von Pommern-Stettin den Vorschlag, für dessen Gemahlin einen Muff anfertigen zu lassen: „[…] so es Eurer Fürstlichen Gnaden gnädigst nit zuwider will ich für dero herzliebste frau gemahlin eine mufl oder büxlin, die hend drein zusteckhen, innen mit vülfarbigem felpasammet [sc. rauher Samt] gefuetert, zu ainem muster machen lassen, da alß dan Eure Fürstlichen Gnaden vnd dero Gemahlin die arbait gefelt, vnd sie gnädig ein mehrers begern […], so kanß auch gemacht werden“ (HAB, 17.23 Aug. 4°, fol. 253v; vgl. Doering 1894, S. 96). Am 6. Juli 1611 berichtete er: „Die mufel, wie jüngst gemelt, ist fertig biß an das under fueter, dessen ich täglich aus Italia erwarte, vnd dern costen an den florentiner Conto bringen will, sie ist schön vnd doch nit zu kostlich vnd zu theuer, muß erst die tag mit abrechnen“ (HAB, Cod. Guelf. 17.25 Aug. 4°, fol. 106v; vgl. Doering 1894, S. 160). Am 17./27. Juli 1611 wird das Stück dann übersandt: „Dato vbersende Eurer Fürstlichen Gnaden Ich vnderthenig in ainem küstlin ainest die muffel für Eurer Fürstlichen Gnaden Frau gemahlin, will hoffen sie werde Ihr wolgefallen, vnd hab Ich 100 thaler darfür bezahlet“ (HAB, Cod. Guelf. 17.25 Aug. 4°, fol. 126r; vgl. Doering 1894, S. 170).

Im Rahmen des Auftrags für einen Stickteppich mit Jagmotiven beschreibt Hainhofer den Muff aus technischer Perspektive am 11. Oktober 1612 in einem Schreiben an den Auftraggeber Kurfürst Ferdinand von Köln: „[…] das silberne wehrbeheng ist auch fail, wirdt auff 30 Gulden gehalten, vnd auf diese art ist für die Herzogin in Pommern eine Muffel gemacht worden, ein teppich von solcher silberner telletta darauß geprofiliert, solte auch nit übel stehen, […]“ (HAB, Cod. Guelf. 17.25 Aug. 4°, fol. 382v).

Befindet/befand sich in

Stettin

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